Bei der KFZ Vollkaskoversicherung sollte man nur zuschlagen, wenn man ein neuwertiges oder ein sehr wertvolles Fahrzeug besitzt!
Die KFZ Vollkaskoversicherung ist, ebenso wie die KFZ Teilkaskoversicherung, eine freiwillige KFZ Zusatzversicherung und muss nicht zwingend abgeschlossen werden.
Während bei der KFZ Haftpflichtversicherung wirklich nur Schäden an Dritten übernommen werden, konzentriert sich die KFZ Vollkaskoversicherung auf das Schadensrisiko am eigenen Fahrzeug. So bekommt man als Versicherter beispielsweise seinen Wagen nach einem Diebstahl oder aber im Falle eines eigenverschuldeten Totalschadens vollständig ersetzt. Ein Fahrzeug wird bis zu 18 Monaten als Neuwagen eingeordnet. Innerhalb dieses Zeitraums erhält man als Versicherter den Neuwert zur Gänze zurückerstattet. Wurde diese Grenze bereits überschritten, erfolgt eine Zeitwertberechnung.
Eine KFZ Vollkaskoversicherung ist aufgrund der relativ hohen Prämien nur für Neuwägen oder aber Gebrauchtwägen mit besonders hohem Wert zu empfehlen.
Eine KFZ Vollkaskoversicherung sollte nicht länger als für 5 Jahre abgeschlossen werden
Auch das neueste und teuerste Fahrzeug verliert mit der Zeit an Wert. Gerade moderne Fahrzeuge legen in den ersten Jahren am meisten Wert ab. Mit hohen Reparaturkosten ist im Falle eines Schadens jedoch dennoch zu rechnen.
Die Berechnung des Versicherungstarifs erfolgt bei der KFZ Vollkaskoversicherung unter Berücksichtigung des Schadenfreiheitsrabatts (im Gegensatz zur Teilkaskoversicherung). Dadurch kann die Prämie durch unfallfreies Fahren mit der Zeit erheblich gesenkt werden – vergleichbar mit der KFZ Haftpflichtversicherung. So gibt es immer wieder Fälle, bei denen eine KFZ Vollkaskoversicherung sogar ein günstiger ist, als eine KFZ Teilkaskoversicherung, weil letztere ohne Rücksichtnahme auf den Schadensfreiheitsrabatt berechnet wird.
Werkstattbindung und Selbstbeteiligung versprechen Sparpotenzial
Durch die große Anzahl an Versicherern, wird es heute immer schwieriger für die Versicherungsgesellschaften, dem harten Konkurrenzkampf stand zu halten. Aus diesem Grunde haben sie sich natürlich immer wieder neue Vorteile und Aktionen einfallen lassen, um die Tarife für die Kunden attraktiver darzustellen.
Für die Kunden macht es das jedoch nicht einfacher, denn die Definitionen in den Leistungskatalogen der verschiedenen Versicherungsgesellschaften oft nicht ganz eindeutig formuliert. So wird beispielsweise oftmals nur ein Zusammenstoß mit Haarwild abgedeckt. Passiert jedoch ein Unfall mit einem anderen Tier, tritt die KFZ Vollkaskoversicherung häufig nicht mehr ein. Wer eine Wegfahrsperre oder eine Alarmanlage im Fahrzeug hat, kann oftmals bessere Tarife aushandeln und auch die Werkstattbindung kann finanzielle Vorteile bringen. Hierbei verpflichtet sich der Versicherte, im Schadensfall eine vorher vereinbarte Partnerwerkstatt der Versicherungsgesellschaft mit der Reparatur zu beauftragen. Hinsichtlich der Qualität und des Reparaturumfangs sollte es bei Vertragswerkstätten natürlich keinerlei Unterschiede zu anderen Werkstätten geben. Die Versicherungsgesellschaft profitiert hier lediglich durch bessere Konditionen, durch vermehrte Aufträge bei ein und derselben Werkstatt. Wer eine sogenannte Werkstattbindung in seinen Versicherungsvertrag mit einschließt, kann die Prämie oft um bis zu 20 Prozent senken. Da dieser Vorteil oft noch nicht ganz überzeugt, locken die Versicherungsgesellschaften mit zusätzlichen Highlights, wie etwa eine kostenlose Abholung des defekten Fahrzeugs oder das Bereitstellen eines kostenlosen Ersatzwagens während der Reparatur.
Wer auf andere Weise sparen möchte, kann dies durch das Festsetzen einer bestimmten Selbstbeteiligung erreichen. Auch hier ist eine Reduktion der Prämie fast immer möglich, da die Versicherungsgesellschaft durch den Wegfall kleinerer Schäden, nicht nur Geld, sondern vor allem auch an Verwaltungsaufwand spart.