Die Kfz-Versicherung zählt zu den bekanntesten Versicherungsarten. Sie ist nicht nur für die Versicherungsgesellschaften von Bedeutung, sondern sollte auch Ihnen, aufgrund der gesetzlichen Versicherungspflicht, auf keinen Fall unbekannt sein.

Beim Thema KFZ Versicherung werden verschiedene Arten unterschieden. Zum einen gibt es natürlich die Kfz-Haftpflichtversicherung, zum anderen trifft man hier jedoch auch auf freiwillige Zusatzversicherungen, wie die Kaskoversicherung. Hier wiederum unterscheidet man die Vollkasko- und die Teilkaskoversicherung. Je nachdem, welche Versicherungsart Sie abschließen, übernimm die Versicherung Kosten für die verschiedensten Schäden. Die Kostenübernahme gilt sowohl für Schäden am eigenen oder am fremden Fahrzeug, als auch für Personenschäden und Schäden am Vermögen Dritter.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist, wie der Name schon verrät, eine Pflichtversicherung. Sie deckt dann nur Schäden ab, die der Versicherten verursacht. Eigene Schäden werden hierbei nicht übernommen, sondern nur jene, die an Dritten und deren Eigenturm entstanden sind. Für die eigenen Schäden würde lediglich eine Vollkaskoversicherung eintreten.

Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich bei allen Kfz-Versicherungen im Groben nach der Type des Fahrzeugs. Zusätzlich natürlich auch nach der Einstufung bezüglich des Schadensfreiheitsrabatts. Der Schadensfreiheitsrabatt richtet sich nach den unfallfreien Jahren, die man als Versicherter vorweisen kann. Bei der Teilkasko gibt es keine Schadensfreiheitsklasse. Dadurch kann es passieren, dass Ihnen bei einem hohen Schadenfreiheitsrabatt eine Kfz-Vollkaskoversicherung günstiger kommt, als eine Kfz-Teilkaskoversicherung.

Die Kfz-Versicherung – Haftpflicht und freiwillige Zusatzversicherung

Kfz-VersicherungDas Fahren eines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr stellt immer auch ein Risiko für die Allgemeinheit dar. Um die Gesundheit und das Vermögen von Dritten ausreichend versichert zu wissen, hat der Gesetzgeber eine verpflichtende Kfz-Versicherung eingeführt – die sogenannte Kfz-Haftpflichtversicherung.

Schon bei kleineren Schäden können für den Verursacher erhebliche Kosten anfallen, die nicht selten den finanziellen Ruin herbeiführen würden oder gar nicht leistbar wären. Um auch hier die Schadensübernahme gewährleisten zu können, muss man als Fahrzeughalter eine verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Das Fahren mit einem nicht versicherten Fahrzeug ist demnach strafbar und der Gesetzgeber ahndet dies mit hohen Strafen.

Die Kfz-Versicherung wird für ein speziell definiertes Fahrzeug abgeschlossen

Wer eine Kfz-Versicherung abschließt, schließt diese immer nur für ein genau definiertes Fahrzeug abgeschlossen. Kündigt man diese Versicherung oder löst sie aus einem anderen Grund auf, ist man als Fahrzeughalter verpflichtet, rechtzeitig für eine neue Versicherung zu sorgen. Ist dies nicht der Fall, kann das Fahrzeug weder auf öffentlichen Straßen gefahren, noch an öffentlichen Plätzen abgestellt werden. Ist Ihr Fahrzeug nicht versichert, fordert Sie meist die Zulassungsstelle innerhalb kürzester Zeit auf, für einen ausreichenden Kfz-Versicherungsschutz zu sorgen und die Kennzeichen vorzulegen. Erwischt man Sie im Straßenverkehr mit einem nicht versicherten Fahrzeug oder stellen Sie ein nicht versichertes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr ab, müssen Sie mit empfindlichen Strafen bzw. mit einer kostenpflichtigen Entfernung des Fahrzeugs rechnen.