Mit einer Kfz-Versicherung Selbstbeteiligung können Sie als Versicherungsnehmer in der Kfz-Versicherung einen kleinen Einfluss auf eine Beitragsgestaltung nehmen.

[Kfz-Versicherung]

Neben einer Vielzahl von Faktoren, die Einfluss auf den Beitrag nehmen, gibt es in der Kfz-Versicherung auch die Selbstbeteiligung (Selbstbehalt). Allerdings gibt es eine Selbstbeteiligung nur im Bereich der Kaskoversicherung. Vom Selbstbehalt ist die Kfz-Haftpflicht aber ausgeschlossen. Mit einer Kfz-Versicherung Selbstbeteiligung können Sie, als Versicherter, sich im Schadensfall mit beteiligen. Und damit einen Teil der verursachten Kosten zu übernehmen und dadurch Beiträge sparen. In der Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung können Sie in der Regel einen Selbstbehalt zwischen 150 und 1.000 Euro vereinbaren.

Wählen Sie, wenn Sie beabsichtigen eine Kfz-Versicherung Selbstbeteiligung abzuschließen, die Höhe der bei einem Schadensfall zu zahlenden Summe so aus. Diese sollten Sie diese auch mit einem entsprechenden Einkommen auch mühelos bezahlen können. Im Umkehrschluss heißt das, dass Ihnen mit einer großen Anzahl von Unfällen in der Kfz-Versicherung mit SB diese Sie unter Umständen teuer zu stehen kommen kann. Denn bei jedem kleineren oder größeren Schaden am Kraftfahrzeug müssen sie jedes Mal die Kosten bis zur Höhe der Selbstbehalt selbst bezahlen. Berücksichtigen Sie auch bei der Festlegung eines Selbstbehalts auch den Wert Ihres Fahrzeuges. Denn je älter Ihr Fahrzeug ist, desto eher können Sie eine SB im Vertrag verringern oder ganz streichen.

Mit einer Kfz-Versicherung Selbstbeteiligung die Beiträge reduzieren

Kfz-Versicherung SelbstbeteiligungWenn Sie sich für eine Kfz-Versicherung Selbstbeteiligung bei Ihrer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung entschließen, können Sie damit Ihre Beiträge für die Kfz-Versicherung senken. Mit einem Selbstbehalt können Sie je nach gewählter Höhe eine größere Beitragseinsparung vornehmen. Allerdings müssen Sie die Höhe, also den gewählten Betrag des Selbstbehalts bei einem möglichen Schaden dann selbst bezahlen. Der Versicherer kommt dann für den Rest auf. Je höher also die von Ihnen gewählte SB, desto höher fällt auch Ihr zu zahlender Beitrag aus.
Bei häufigen Schäden eines Versicherungsnehmer machen die Versicherer oft von ihrem Recht Gebrauch, auch wenn Sie eine SB vereinbart haben, eine sofortige Kündigung auszusprechen.

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