Die KFZ Versicherung beginnt in der Regel am ersten Tag des Jahres und Endet mit dem letzten Tag, also am 31. Dezember kann man die KFZ Versicherung kündigen. Wer seinen Vertrag beenden möchte, muss sich jedoch, wie bei jedem anderen Vertragsverhältnis auch, an gewisse Kündigungsfristen und Kündigungsformen halten.
Abgesehen davon gibt es aber natürlich auch immer wieder Situationen, in denen eine außerordentliche Kündigung der KFZ Versicherung möglich ist. Die Kündigungsfrist muss in diesem Fall nur teilweise oder oftmals auch gar nicht eingehalten werden.
Auch im Bereich der KFZ Versicherung gibt es diese zwei Möglichkeiten, die ordentliche und die außerordentliche Kündigung. Im Fachjargon wird bei einer außerordentlichen Kündigung oftmals auch von einer Sonderkündigung gesprochen.
KFZ Versicherung kündigen
Im Falle einer ordentlichen Kündigung kann man in der Regel bis zum 30. November die KFZ Versicherung kündigen, um den Vertrag mit Ende des Jahres kündigen zu können. Wird keine, oder keine rechtzeitige Kündigung eingereicht, verlängert sich der Versicherungsvertrag in der Regel automatisch um ein weiteres Jahr. Bei der Einreichung der Kündigung muss darauf geachtet werden, dass dies in schriftlicher und am besten auch in eingeschriebener Form erfolgt. So kann man im Zweifelsfall immer nachweisen, dass die Kündigung fristgerecht erfolgt ist.
Außerordentlich die KFZ Versicherung kündigen
Bei den KFZ Versicherungen gibt es, wie bereits angeführt, auch die Möglichkeit einer außenordentlichen Kündigung. Im Wesentlichen kann es hier drei verschiedene Gründe für eine außerordentliche Kündigung geben:
Zum einen hat man als Versicherter ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Versicherungsgesellschaft die Prämie erhöht. Hierbei muss die Kündigung allerdings spätestens einen Monat nach Bekanntgabe der Prämienerhöhung schriftlich erfolgen. Ein weiteres Sonderkündigungsrecht wäre ein Schadensfall eingetreten und dieser an den Versicherer gemeldet wurde. Auch wenn alles ordnungsgemäß abgehandelt und zwischen Versicherten und Versicherung geklärt wurde, hat der Versicherte hier die Möglichkeit binnen zwei oder vier Wochen (je nach Vertrag) seine außerordentliche Kündigung einzureichen. Die dritte und letzte Variante einer vorzeitigen Vertragskündigung ist der Wechsel oder die Stilllegung der KFZ Versicherung. Hierbei müssen die Kündigungsfristen ebenfalls nicht eingehalten werden. Stattdessen kann der Wechsel sofort vorgenommen werden. Dieses außerordentliche Kündigungsgrund nennt sich im Fachjargon auch „Wegfall des versicherten Risikos“.