Bei der Neuanmeldung eines Fahrzeugs, sprich Autozulassung, erhalten Sie heute weder einen Fahrzeugschein, noch einen Fahrzeugbrief.
Aufgrund der neuen EU-Richtlinien wurden im Jahre 2005 eine Reihe von neuen Bestimmungen hinsichtlich der Autozulassung festgelegt. Besonders betroffen sind die Fahrzeugpapiere, die europaweit vereinheitlicht wurden und fälschungssicher gestaltet. Eine Nachverfolgung ist aufgrund der neuen Registriernummern viel schneller und effektiver möglich.
Wer heute sein Fahrzeug anmeldet, erhält nicht, wie früher der Fall, einen Fahrzeugbrief und einen Fahrzeugschein ausgehändigt. Stattdessen erhält man eine Zulassungsbescheinigung, die sich in zwei Teile, den Teil I und dein Teil II, splittet. Um diese Umstellung von Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein und Zulassungsbescheinigung Teil I/Teil II nicht zu hart zu gestalten, werden bei neuen Anmeldungen, Ummeldungen oder technischen Änderungen nur mehr die neuen Zulassungsbescheinigungen ausgestellt. Die alten Kfz-Briefe und Fahrzeugscheine werden dafür eingezogen. Die Gültigkeit der alten Dokumente bleibt so lange bestehen, solange keine neuen Papiere ausgestellt wurden.
Bei der Autozulassung bei der Zulassungsbehörde ist heute immer öfter eine Einzugsermächtigung bzgl. der Kfz-Steuer zu unterschreiben. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung Steuerschulden haben, wird eine Fahrzeuganmeldung generell abgelehnt. Für die Zulassung Ihres Kraftfahrzeugs können Sie entweder ein externes Dienstleistungsunternehmen heranziehen oder selbst tätig werden. Vor allem jedoch, wenn Sie mehrere Fahrzeuge anmelden möchten, beispielsweise eine ganze Flotte an Firmenfahrzeugen, kann sich die Abwicklung über ein spezialisiertes Unternehmen aufgrund der Tarifverhandlung auf alle Fälle lohnen. Nach der erfolgten Zulassung bei der zuständigen Zulassungsbehörde erhält man seine Kennzeichen. Diese werden entweder per Zufall vergeben oder Sie können sich auch ein Wunschkennzeichen kaufen. Gerade bei Firmen werden auch gerne Kennzeichen reserviert, um den Firmenfahrzeugen ein einzigartiges Auftreten zu ermöglichen.
Die elektronische Versicherungsbestätigung – Autozulassung binnen Sekunden
Bei der Autozulassung muss man eine Reihe von Unterlagen vorweisen. Bevor Sie den Gang zur Zulassungsbehörde antreten, sollten Sie sich also noch eingehend informieren, was Sie dort mitbringen müssen. Dies betrifft vor allem Fahrzeuge, die im Ausland gekauft wurden.
Im Grunde sind folgende Dokumente bei der Autozulassung eines Fahrzeugs mitzubringen:
Für Neuwagen, die im Inland gekauft wurden, wird ein Personalausweis (z. B. ein Reisepass oder die Meldebestätigung) benötigt. Abgesehen davon, müssen Sie auch die Versicherungsbestätigung vorweisen können. Diese wird als elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) übermittelt – früher war diese als Versicherungsdoppelkarte bekannt.
Die eVB-Nummer wird auf Anfrage vom Versicherer übermittelt.
Die Übermittlung einer eVB-Nummer bedeutet gleichzeitig auch, dass man bereits vorläufig mit einem Deckungsschutz versorgt ist – auch wenn der tatsächliche Vertrag noch in Bearbeitung ist. Dieser wird Ihnen in der Regel erst nach der Autozulassung ausgehändigt. Bei einem Neuwagen ist es nötig, die Zulassungsbescheinigung Teil II vorzulegen. Handelt es sich um einen Gebrauchtwagen, sind weitere Unterlagen nötig. Hierzu gehören die Zulassungsbescheinigung Teil 1 sowie ein Nachweis für die Abgas- und Hauptuntersuchung. Sofern das Fahrzeug zwischenzeitlich abgemeldet war, ist auch die Abmelde- bzw. Stilllegungsbescheinigung notwendig. Wenn Sie als Unternehmen ein Fahrzeug anmelden möchten, müssen Sie sich zusätzlich mit Ihrer Gewerbeanmeldung oder dem Handelsregisterauszug ausweisen.
Für jede Anmeldung ist eine Gebühr an die Zulassungsbehörde abzutreten. Diese beträgt in Deutschland geringstenfalls 25 Euro.
Über unseren Autoversicherungsvergleich erhalten Sie bei Abschluss einer Autoversicherung ebenfalls eine eVB zugesandt!