Beim Versicherungen vergleichen ist besonders wichtig der Leistungsvergleich, wenn Sie Ihr Auto auch gegen Teilkaskoschäden versichern wollen. Versichert ist Ihr Auto in der Kfz-Teilkasko gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust. Der Versicherungsschutz umfasst auch die als mitversichert aufgeführten Fahrzeugteile und das als mitversichert aufgeführte Autozubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind (mitversicherte Teile).
Folgende Fahrzeugteile und folgendes Fahrzeugzubehör sowie Lackierungen des versicherten Autos sind in der Kfz-Versicherung beitragsfrei mitversichert:
- fest im Fahrzeug eingebaute oder fest am Fahrzeug angebaute Fahrzeugteile
- fest im Auto eingebautes oder fest am Auto angebautes oder im Auto unter Verschluss verwahrtes Fahrzeugzubehör, das ausschließlich dem Gebrauch des Autos dient
- im Auto unter Verschluss verwahrte Fahrzeugteile, die Sie zur Behebung von Betriebsstörungen des Autos üblicherweise mitführten
Die beim Vertragsabschluss erforderlichen Angaben zum Gesamtneuwert beziehen sich in der Kfz-Teilkasko auf den Gesamtneuwert der dort näher bezeichneten mitversicherten Fahrzeugteile, des mitversicherten Fahrzeugzubehörs sowie der Lackierung. Ist der von Ihnen als Versicherungssumme angegebene Gesamtneuwert niedriger als der tatsächliche Gesamtneuwert, sind berechtigt, Leistung in einem entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Welche Ereignisse sind in der Kfz-Teilkasko versichert?
Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten Schmor- und Sengschäden. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Versichert ist die Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub. Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Auto nicht zum Gebrauch im eigenen Interesse, zur Veräußerung oder unter Eigentumsvorbehalt (z.B. einem Kaufinteressenten) überlassen wird. Die Kfz-Versicherung unterscheidet unbefugten Gebrauch. Dieser ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt ist, das Auto zu gebrauchen.
Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Auto. Als Sturm gilt eine Wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind.
Versichert ist der Zusammenstoß des sich in Fahrt befindlichen Anhängers mit a Haarwild im Sinne von § 2 Absatz 1 Nr.1 des Bundesjagdgesetzes (z.B. Reh, Wildschwein). Bei manchen Versicherungsgesellschaften zusätzlich auch der Zusammenstoß mit Federwild im Sinne von § 2 Absatz 1 Nr.2 des Bundesjagdgesetzes (z.B. Fasane, Graugänse) sowie einem Pferd, Rind, Schaf, einem Waschbär oder einer Ziege.
Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Folgeschäden sind nicht immer versichert.
Versichert sind in der Kfz-Teilkasko Schäden, die durch Marderbiss unmittelbar an der Verkabelung, Schläuchen und entsprechenden Schutzeinrichtungen (Manschetten) des Fahrzeugs verursacht werden. Folgeschäden sind nicht immer versichert.
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Autos.